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WIE erfolgt die Anmeldung? 

Es ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung bei der Schulleiterin für ein ganzes Schuljahr erforderlich
Sie können sich entscheiden, ob Ihr Kind an zwei, drei oder, vier Nachmittagen an der Offenen Ganztagsschule teilnimmt.

Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule gilt als schulisches Angebot.

Eine rechtzeitige Entschuldigung bei Verhinderungsgrund ist erforderlich.

Mit der Anmeldung ist kein Anspruch auf Zustandekommen der Ganztagesschule oder Aufnahme in die Betreuung verbunden.

Die Rektorin entscheidet über die Aufnahme

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